In Deutschlad sind alle geistigen Schöpfungen durch das nationale Urheberrecht geschützt. Man spricht vom sog. "Schöpferprinzip". Dies geschieht vollkommen automatisch und bedarf keiner Anmeldung. Also vergesst den Quatsch a la "eine Cd mit der Post an euch selbst senden und nicht öffnen" und die anderen Märchen.
Eine Mitgliedschaft ist freiwillig. Ein Mitglied ist verpflichtet, sämtliche Werke anzumelden. Der Nutzer Deines angemeldeten Werkes, z.B.: Rundfunk- Fernsehsender, Veranstalter, etc., erwerben bei der GEMA die Rechte für die Nutzung gegen eine individuelle Gebühr, die sich aus einem bestimmten System errechnet. Die Nutzungsgebühr wird an die Berechtigten nach Abzug einer Verwaltungsgebühr ausgezahlt.
Bei einer Mitgliedschaft tretet IHR also Eure Verwertungsrechte an eine juristiche Person ab. Ihr könntet zwar rein theoretisch auch selbst eine Nutzungsgebühr bei Nutzern einfordern, allerding wäre der Verwaltungsaufwand enorm und damit unverhältnismäßig groß zum Nutzen.
Man kann sich von der Online-Verwertung durch die GEMA befreien lassen. Dies geschieht nach dem "entweder- oder - Prinzip". Einmal gekündigt ist immer gekündigt. Habt ihr z.B. Promo-Snippets Eurer Tracks auf Eurer Seite müsstet ihr, insofern Eure Tracks bei der GEMA gemeldet sind, für jede Nutzung Gebühren zahlen. Es müsste also jeder Download abgerechnet werden. Da kommen leicht ein paar Tausend Euro zusammen, ohne dass es Euch außer Promotion etwas gebracht hätte. Ihr könnt Euch leicht selbst ausrechnen, in welchem Verhältnis Nutzen und Aufwand stehen.
EDIT GEMA Künstler dürfen kostenlos streamenKomponisten und Textdichter, Mitgliedschaft in der Verwertungsgesellschaft vorausgesetzt, können nach einer GEMA-Mitgliederversammlung ihre Eigenproduktionen nun kostenlos auf ihren Webseiten als Stream anbieten.
Die neue Freiheit ist bis Ende 2007 begrenzt und ist dort genehmigt, wo mit den Webseiten keine direkten oder indirekten Einnahmen gemacht werden. Ab 2008 will die Verwertungsgesellschaft ein neues Angebot zum kostenlosen Streaming ihrer Mitglieder einführen
Creative Commons setzt genau hier an. Es richtet sich primär an Werkschaffende, die mit ihren Werken kaum Geld verdienen können bzw. wollen.
Creative Commons ist im Grunde ein Copyright-Schutz Eurer Werke, der modular aufgebaut ist. Ihr könnt den individuellem Copyright Schutz selbst zusammenstellen; dies ist vollkommen kostenlos!!
Die Regeln sind auch von Laien einfach zu verstehen und juristisch wasserdicht. Jeder der Regeln kann beliebig benutzt werden oder eben auch nicht. Ihr könnt z.b. Bearbeitung zulassen, aber auf Namensnennung des Urhebers bestehen. CC bezieht sich nur auf das gemeldete Werk, NICHT auf den Künstler im gesamten. Ihr meldet also nur Tunes an, bei denen Ihr es wünscht.
Ist erst einmal ein Tune lizensiert, kann dies NICHT rückgängig gemacht werden, wird er gesignt, gibt es keine rechtliche Handhabe, das kostenlose Sharen online zu unterbinden. Das muss Euch bewusst sein. CC richtet sich nicht nur an Musiker. Auch Videos, Bilder, schriftlich verfasste oder wissenschaftliche Werke können unter ihm geschützt werden. Ich hoffe, ihr habt einen kleinen Einblick in die Welt der Online-Rechteverwertung bekommen.
Text von Nils Harmann